Spezialisierte Rechtsanwälte für Abfindungserklärungen nach Unfällen
Sie haben von ihrer Versicherung ein Abfindungsangebot nach einem Unfall erhalten?
Häufig bleibt das Abfindungsangebot hinter dem zurück, was dem Geschädigten an Ansprüchen zusteht. Der Versicherer versucht zumeist, nach Möglichkeit geringere Zahlungen zu leisten.
Wir sind eine auf Personenschadensrecht spezialisierte Kanzlei aus Berlin. Bundesweit betreuen wir ausschließlich Geschädigte nach Verkehrsunfällen und anderen Unfallereignissen. Wir holen das Maximum aus Ihrer Abfindung heraus.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine ganzheitliche Unterstützung und Betreuung, damit Sie sich in dieser schwierigen Situation aufgehoben fühlen und sich vollständig auf Ihre Genesung konzentrieren können.
In einem kostenfreien Erstgespräch zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Rufen Sie an, wir hören Ihnen zu!
- Hochspezialisiertes Expertenteam
- Direktkontakt zum Anwalt
- Kostenfreies Erstgespräch
Dabei können wir Ihnen helfen:
Zivil- und sozialrechtliche Ansprüche
- Geltendmachung von Ansprüchen nach Verkehrsunfall (Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Vermehrte Bedürfnisse, Sachschäden)
- Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Sozialleistungskatalog gegenüber Sozialversicherungsträgern, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, der Deutschen Rentenversicherung und sonstigen staatlichen Leistungsträgern
Finanzierung medizinischer Versorgung und Hilfsmittel
- Bestmögliche Ausgestaltung von medizinischer Versorgung, Pflege, Assistenz und Betreuung
- Durchsetzung geeigneter Hilfsmittel (Rollstuhl, Prothesen, Kfz, Haltegriffe, etc.)
- Behindertengerechter Umbau und Gestaltung des Wohnumfelds
Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
- Übernahme von Mandaten in jedem Verfahrensstadium
- Prüfung und Bewertung von Abfindungsangeboten
Wir sind auf Großschäden spezialisiert
Ihre Rechtsanwälte für Personenschadensrecht aus Berlin
Unser Ziel: Optimale Schadensregulierung
Wir bei MITTELSTÄDT + PARTNER mbB Rechtsanwälte möchten, dass Sie Ihre persönliche Zukunft und die Ihrer Familie bestmöglich gestalten können. Dafür setzen wir auf hochspezialisiertes juristisches Wissen, langjährige Erfahrung und ein starkes Netzwerk aus Experten. Unser Fokus liegt ausschließlich auf dem Personenschadensrecht und der Vertretung Geschädigter.
Unser Weg: Vier unverrückbare Grundsätze
Unsere Arbeit basiert auf vier unverrückbaren Grundsätzen: Kompetenz, Menschlichkeit, Transparenz und Ganzheitlichkeit. Durch die Einbindung von Experten wie Ärzten, Gutachtern und Sachverständigen setzen wir uns für Ihre Rechte ein und verhandeln stets auf Augenhöhe. Dabei legen wir besonderen Wert auf Fachlichkeit, Empathie, Respekt und Transparenz.
Kontakt: Ihr Weg zu uns
Um zu prüfen, ob eine Beauftragung für Sie überhaupt sinnvoll ist, bieten wir Ihnen ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch an. In diesem Gespräch klären wir alle Unklarheiten. Im Anschluss werden Sie genau wissen, was als nächstes zu tun ist.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und erhalten Sie die bestmögliche Unterstützung für Ihren Fall!
Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Personenschadensfall
Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie schnellstmöglich einen Rückruf mit einer Ersteinschätzung Ihrer Situation von uns.
Gemeinsam besprechen wir, welche Forderung durchzusetzen sind, welche Kosten auf Sie zu kommen und welche nächsten Schritte notwendig sind.
- 100 % kostenfrei und unverbindlich
- Klarheit durch Expertise erhalten
- Rückruf innerhalb von 24 Stunden
Der Drei-Schritte-Plan für Ihren Erfolg
1.
Kostenlose Ersteinschätzung und persönlicher Besuch
Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Nach Mandatserteilung besuchen wir Sie zu Hause, in der Klinik oder bei der Reha, um Sie und Ihre persönlichen Umstände besser kennenzulernen und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln.
2.
Ansprüche und Lösungen ermitteln
Wir setzen uns mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer in Verbindung, fordern angemessene Vorschüsse und ermitteln alle Ihnen zustehenden Ansprüche. Parallel dazu entwickeln wir individuelle Pflege- und Betreuungskonzepte sowie notwendige Umbaumaßnahmen, unterstützt durch unser Netzwerk von Spezialisten.
3.
Verhandlung und Ergebnisfindung
Wir verhandeln professionell und zielgerichtet mit der Versicherung auf fachlicher Augenhöhe. Dabei klären wir alle relevanten tatsächlichen und rechtlichen Fragen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen – unabhängig davon, ob es sich um einen außergerichtlichen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung handelt.
Häufige Fragen an unsere Kanzlei
Die meisten Menschen kennen den Begriff der Abfindung nur aus dem Arbeitsumfeld: Wenn eine Kündigung erfolgt, kann der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen, um eine teure Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden.
Dieses Prinzip lässt sich auch auf Schmerzensgelder und Schadenregulierungen übertragen. Dabei zahlt die gegnerische Versicherung einen einmaligen Geldbetrag, und Sie verpflichten sich im Gegenzug, dass damit alle Ansprüche aus Ihrem Schadensfall abgegolten sind. Sie schließen also mit der gegnerischen Versicherung einen „Abfindungsvertrag“, bei dem Sie bei Erhalt der Abfindung auf alle (auch zukünftige) Ansprüche aus dem Schadensfall verzichten.
Oft sind die angebotenen Abfindungszahlungen der Versicherer niedriger als die Ansprüche der Versicherten.
Wir ermitteln alle möglichen Ansprüche und setzen diese umfassend und bestmöglich für Sie durch. Dabei beziehen wir Ärzte, Gutachter, Sachverständige und spezialisierte Kollegen ein, um Ihr Recht bestmöglich durchzusetzen.
Mittelstädt & Partner aus Berlin
Rechtsanwalt für Personenschadensrecht
- Hochspezialisiertes Expertenteam
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- Kostenfreies Erstgespräch
Jetzt Rückruf kostenfrei & unverbindlich anfragen
Gerne können Sie uns auch eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!
Kontakt
MITTELSTÄDT + PARTNER mbB Rechtsanwälte
Pfalzburger Str. 72
10719 Berlin
030 549086760
Montag: | 08:00 – 19:00 |
Dienstag: | 08:00 – 19:00 |
Mittwoch: | 08:00 – 19:00 |
Donnerstag: | 08:00 – 19:00 |
Freitag: | 08:00 – 19:00 |
Nach telefonischer Absprache können Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.