
Behandlungsfehler – 800.000 Euro
Aufgrund eines Behandlungsfehlers erlitt ein 5 Jahre altes Kind schwerste, dauerhafte Schädigungen. Für das bewusste Erleben dieser Verletzungen und der nahezu sicheren Gewissheit, dass ihn diese Beschwerden Zeit seines Lebens begleiten werden, kann ein Schmerzensgeld von 800.000 Euro angemessen sein.